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Sonderurlaub Hochzeit öffentlicher Dienst: Regelungen, Ansprüche und Tipps im Überblick

Sonderurlaub bei Hochzeit im öffentlichen Dienst: Alle wichtigen Regelungen im Überblick

Estimated reading time: 6 minutes

Key Takeaways

  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben bei ihrer Hochzeit häufig Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub.
  • Die Rechtsgrundlage ergibt sich meist aus Tarifverträgen oder Sonderurlaubsverordnungen, weniger aus Gesetzen.
  • Angestellte und Beamte haben teils unterschiedliche Regelungen.
  • Wichtig: Frühzeitige Antragstellung und Dokumentation sichern den Anspruch ab.
  • Auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften kann Sonderurlaub beantragt werden.

Grundlegende Regelungen zum Sonderurlaub bei Hochzeit

Im öffentlichen Dienst besteht bei einer Hochzeit in der Regel Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub. Diese Grundlage findet sich allerdings nicht in einem klassischen Gesetz, sondern ergibt sich aus Tarifverträgen oder Sonderverordnungen. Eine übergeordnete rechtliche Basis bietet § 616 BGB, der Regelungen zur vorübergehenden Verhinderung behandelt.

Unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Beamte

Für Angestellte im öffentlichen Dienst:

  • Anspruch auf Sonderurlaub gemäß § 29 TVöD
  • Normalerweise 1 bezahlter Sonderurlaubstag
  • Vergütung läuft wie gewohnt weiter
  • Der Urlaubstag muss am Tag der Trauung genommen werden

Für Beamte:

  • Kein automatischer Anspruch
  • Regelung über die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
  • Individuelle Prüfung erforderlich
  • Bei Ablehnung: regulären Erholungsurlaub nutzen

Wichtige Details zur Beantragung und Durchführung

Zeitpunkt der Eheschließung:

  • Fällt die Hochzeit auf einen Werktag, besteht Anspruch
  • Wochenenden/Feiertage: kein Ersatzurlaub
  • Gilt für kirchliche und standesamtliche Trauungen

Antragstellung:

  1. Frühzeitig beim Arbeitgeber stellen
  2. In schriftlicher Form einreichen
  3. Nachweis wie Standesamtbestätigung beilegen
  4. Auf Genehmigung warten

Besondere Fälle und Ausnahmen

Hochzeit im Ausland: Individuelle Absprachen möglich – ein Gespräch mit Vorgesetzten hilft, realistische Lösungen zu finden.

Eingetragene Lebenspartnerschaften: Der Anspruch gilt gleichermaßen – ein wichtiger Schritt hin zur Gleichbehandlung.

Was tun, wenn kein Anspruch besteht?

  • Regulären Erholungsurlaub beantragen
  • Mit der Personalstelle kulante Lösungen besprechen
  • Gleitzeitmodelle prüfen
  • Überstunden ggf. abbauen

Praktische Tipps für die Planung

1. Frühzeitige Planung:

  • Arbeitgeber rechtzeitig informieren
  • Eigene Ansprüche klar klären: Details kennen
  • Notwendige Papiere parat haben

2. Dokumentation:

  • Alles schriftlich beantragen
  • Unterlagen strukturiert sammeln
  • Genehmigung offiziell dokumentieren

3. Alternativen bedenken:

Fazit und Empfehlungen

Der Sonderurlaub zur Hochzeit ist ein wertvolles Privileg im öffentlichen Dienst – doch er muss aktiv beantragt und gut vorbereitet werden.

Während Angestellte meist klare Regelungen im TVöD haben, benötigen Beamte oft individuelle Genehmigungen über die SUrlV.

Eine vorausschauende Planung ist entscheidend: Wer frühzeitig fragt, dokumentiert und kommuniziert, genießt seinen Hochzeitstag ohne Verwaltungssorgen.

FAQ

Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir zur Hochzeit zu?

In der Regel ein Tag – je nach Tarifvertrag oder § 29 TVöD.

Müssen Beamte einen Sonderurlaub extra beantragen?

Ja, über die Sonderurlaubsverordnung – mit individueller Einzelfallprüfung.

Gilt der Anspruch auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Ja, diese werden rechtlich gleichgestellt.

Was passiert, wenn der Hochzeitstag auf ein Wochenende fällt?

Kein Anspruch auf Ersatz – der Sonderurlaub gilt nur für Werktage.

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